BUZ/EUZ/BV/EV-Barrenten sind folgende Höchstbeträge vorgesehen:

40% des Nettoeinkommens bei Beamten und Soldaten

Bestehen im Falle der Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit weitere Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche Altersversorgung oder andere Quellen), so sind die er mittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften zu kürzen. Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung und aus der Beamtenversorgung sind bereits in den genannten Höchstgrenzen eingerechnet und können daher unberücksichtigt bleiben. Bei Selbstständigen sind solche Leistungen jedoch anzurechnen.

Bitte beachten:

Bei BU/EU-Barrenten über 1.500 EUR sind auch die Zusatzerklärungen zur beruflichen Tätigkeit sowie zu Einkommen und Versorgung ein zureichen.

Bei BU/EU-Barrenten über 2.500 EUR sind zusätzlich detaillierte Angaben vom Steuerberater zum Einkommen der letzten 3 Jahre erforderlich.