Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung

Wer kann ich privat versichern?

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mehr als 66.600 Euro brutto
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder

Welche Bedingungen müssen für die private Krankenkasse erfüllt werden?

Arbeitnehmer können in die private Krankenkasse (PKV) eintreten, sofern sie ein Einkommen haben, welches regelmäßig über der JAEG, also der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beläuft sich aktuell auf ein Gehalt von 66.600 EUR brutto.

Beamte, Beamtenanwärter Freiberufler und Selbstständige können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, einer privaten Krankenkasse beizutreten. Der Eintritt in die PKV gilt für die gesamte Studienzeit. Die privaten Krankenkassen unterstützen diese Entscheidung zu Beginn des Studiums, indem sie den Studenten besonders günstige Tarife anbieten.

Selbst Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Auch dann, wenn beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Vorteil bezieht sich auf den höherwertigen Versicherungsschutz, welchen das Kind durch den privaten Versicherer bekommt.

Für diese Berufsgruppen lohnt sich die private Krankenversicherung besonders

  • Freiberufler und Selbstständige
  • Lehrer und Referendare
  • Ärzte und Ärztinnen
  • Ingenieure und Architekten
  • Anwälte und Richter
  • Feuerwehrleute
  • Polizisten

Vorteile einer privaten Krankenversicherung

Versicherungsnehmer erhalten durch die PKV eine individuelle und umfassende Versorgung. Zu den Vorteilen gehören insbesondere:

  • Individuelle Tarifgestaltung
  • einkommensunabhängige Beiträge
  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt
  • Schnelle Terminvergabe
  • Volle Erstattung von Medikamenten, Hilfsmitteln und Impfungen
  • Freie Arzt- und Facharztwahl
  • Volle Erstattung von verordneten Wärme- oder Lichtbehandlungen, Massagen, Heilbädern und Inhalationen
  • Umfassende Vorsorge
  • Volle Erstattung von Heilpraktikerleistungen
  • Leistungen für Hör- und Sprechgeräte sowie Seh- und Gehhilfen
  • Umfassende Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie

Nachteile einer privaten Krankenversicherung

  • Keine Familienversicherung möglich (jedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag)
  • Ab 55 Jahren kein Rücktritt mehr in die PKV
  • Tarifabhängige Kostenübernahme von Kuren