Bei einem Bruttoarbeitseinkommen bis 60.000 Euro jährlich dürfen die Renten insgesamt nicht mehr als 70 Prozent ihres Bruttoarbeitseinkommens betragen; bei einem höheren Bruttoarbeitseinkommen der versicherten Person dürfen sämtliche bestehenden BU-Renten insgesamt die Summe von 70 Prozent von 60.000 Euro zuzüglich 50 Prozent von dem 60.000 Euro übersteigenden Teil des Bruttoarbeitseinkommens nicht überschreiten. Als Bruttoarbeitseinkommen gilt dabei das durchschnittliche Bruttoarbeitseinkommen der letzten 3 Jahre.