Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung Angemessenheitsprüfung

Bei der Alten Leipziger wird als Grundlage Ihr durchschnittliches Bruttoarbeitseinkommen herangezogen. Wohingegen bei der Alten Leipziger BU für Selbständige der Gewinn der letzten drei Jahre gilt.

Als angemessen gilt:

2/3 des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens bis zu der Beitragsbemessungsgrenze (BBG in 2023 = 87.600 Euro) + 1/3 des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt. Ihre Absicherung ist auf das durchschnittliche Bruttoeinkommen begrenzt.