Schüler sind bis zu einer Jahresrente von 12.000 Euro im Rahmen einer Schulunfähigkeitsversicherung versicherbar.
Die versicherte Person kann ab 5 Jahren gegen Schulunfähigkeit versichert werden. Der Vertrag kann später zu günstigen Bedingungen in eine Berufsunfähigkeits-Versicherung umgewandelt werden.
Die Schulunfähigkeit ist wie folgt definiert: Ist die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studium teilzunehmen, liegt vollständige Schulunfähigkeit vor.