Private Krankenversicherung Vergleich: Welche Leistungen sollte ein PKV Tarif beinhalten?
Wenn Sie sich für einen Einstiegstarif entscheiden, können Sie mit Leistungen rechnen, welche mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gleichzusetzen sind. Allerdings kommen zahlreiche Leistungen hinzu, welche von der GKV im Regelfall nicht übernommen werden.
Als privat Krankenversicherter haben Sie Zugang zu besseren Heil- und Hilfsmitteln und profitieren von hochwertigeren Behandlungen.
Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), gibt es im Rahmen einer PKV keinen Leistungskatalog, aus welchem hervorgeht, welche Leistungen vom Versicherer übernommen werden und welche nicht. Das bedeutet, dass Sie sich selbst aussuchen können, welche Leistungen Ihnen wichtig sind, ob Sie z.B. im Krankenhaus im Einzel- oder Mehrbettzimmer untergebracht werden wollen oder ob Sie Wert auf eine Behandlung durch den Chefarzt legen.
Diese Leistungen sind wirklich wichtig
Wenn Sie Ihren Tarif die die PKV wählen, entscheiden Sie darüber, welche Leistungen für Sie besonders wichtig sind und auf welche Sie ruhig verzichten können. Dabei handelt es sich zwar um eine rein persönliche Entscheidung, dennoch gibt es einige Empfehlungen, welche nachfolgend aufgelistet werden. Diese dienen zu Ihrer Orientierung und sollen Ihnen dabei helfen, den für Sie passenden Tarif, beziehungsweise das ideal auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Leistungspaket zusammenzustellen.
Sehr wichtige Leistungen
- Freie Arztwahl
- 3,5-fache Erstattung der Gebührenverordnung der Ärzte (Höchstsatz)
- Maximale Erstattungen für Zahnbehandlungen
- Volle Übernahme von Medikamenten und Hilfsmitteln
Wichtige Leistungen
- Maximale Kostenübernahme von stationären Behandlungen
- Uneingeschränkte Erstattungen für therapeutische Behandlungen (zum Beispiel Psychotherapie)
- Übernahme von Kuren und Reha Leistungen um Ausland mit der Übernahme von Transportkosten (EU/Nicht-EU)
Zusatzleistungen für Privatversicherte
- Kostenübernahme für alternative Heilmethoden
- Leistungen für Behandlungen durch den Heilpraktiker
- Absicherung von Schutzimpfungen
- Erstattung von Sehhilfen und Laserbehandlungen der Augen
- Krankentagegeld
- Freie Krankenhauswahl
- Keine Zuzahlung bei stationärer Behandlung
- Bessere Unterbringung (häufig im Einzelzimmer)
- Anspruch auf Behandlung durch den Chefarzt
- Leistungen im Ausland (auch außerhalb der EU) mit Kostenübernahme und Krankenrücktransport
- Beitragsrückerstattung bei nicht beanspruchten Leistungen in einem bestimmten Zeitraum
Krankentagegeld
Sie sollten darauf achten, dass Ihnen vom Versicherer ein ausreichend hohes Krankentagegeld gezahlt wird, wenn Sie länger krank sind. Das betrifft insbesondere Selbstständige, die parallel zu ihren Lebenshaltungskosten die laufenden Kosten für ihr Unternehmen zu tragen haben. Gesetzlich Versicherte erhalten gesetzliches Krankengeld. Im Rahmen der privaten Krankenversicherung wird das sogenannte Krankentagegeld gezahlt. Das Krankentagegeld ist in der Regel separat zu versichern als Baustein.
Selbstbehalt
In der privaten Krankenversicherung ist für bestimmte medizinische Leistungen eine Selbstbeteiligung vorgesehen, welcher tarifabhängig ist. Dafür fällt der Versicherungsbeitrag welcher monatlich zu zahlen ist, geringer aus. Bei den Versicherern stehen Ihnen verschiedene Modelle zur Verfügung, um den Selbstbehalt zu berechnen. Sie haben dabei die Möglichkeit, eine bausteinbasierte Selbstbeteiligung, einen Fixbetrag zu wählen oder die Zahlung wird über einen prozentualen Anteil abgewickelt.