Wer kann in die PKV wechseln

Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder abschließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sondern versicherungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:

  • Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)
  • Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe
  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro)
  • Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze (450 Euro im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen, Hausmänner oder Kinder.
  • Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 30 Jahre alt sind.

Die hier dargestellten Regelungen ergeben sich aus § 5 und § 6 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V). Im Einzelfall prüft die GKV, ob Sie sich gesetzlich versichern müssen oder ob Ihnen der Weg in die PKV freisteht.

Quelle Verband der Privaten Krankenversicherung