Hausratversicherung
Hausratversicherung. Sie sichert Deine persönlichen Dinge und teuren Wertgegenstände aus Deinem Hausrat finanziell gegen Schäden ab. Möbel, Teppiche, Fernseher, Haushaltsgeräte, Kleidung, Schmuck, Bücher, die Liste ist fast endlos. Auch erweiterte Elementarschäden wie Starkregen oder Überschwemmungen kannst Du mitversichern.
Was ist der Hausrat?
Versichert ist der gesamte Hausrat gegen Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen. Zum Hausrat gehören alle Sachen, die im Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Dazu zählen auch Wertsachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden, einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkartensammlungen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin
- Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände
- sonstige Sachen, die mehr als 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbeln
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall meist auf insgesamt 20 Prozent der Versicherungssumme begrenzt. Außerdem musst Du manche Wertsachen besonders aufbewahren (Tresor). Du kannst diese Grenze für Wertsachen aber auch erhöhen.
Welche Gefahren sind versichert?
Der Feuerversicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden durch Brand, direkten Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz von Flugzeugen, seiner Teile oder Ladung sowie Folgeschäden durch Rauch, Ruß und Löschen.
Ein Beispiel: Durch einen technischen Defekt entzündet sich Dein Fernseher und es kommt zu einem Wohnungsbrand. Bei den Löscharbeiten der Feuerwehr wird Deine Wohnung unter Wasser gesetzt. In diesem Fall ersetzt die Hausrat sowohl die Schäden am Hausrat, die direkt durch das Feuer entstanden sind, als auch die Folgeschäden durch Rauch und Löschwasser.
Bei einem Leitungswasserschaden zahlt der Versicherer nicht immer. Typische Schadensursachen, sind Rohrbrüche und geplatzte Schläuche an Wasch- und Geschirrspülmaschinen. Auch Frostschäden an sanitären Anlagen werden ersetzt.
Schäden durch Einbruchdiebstahl sind versichert, einfacher Diebstahl hingegen nicht. Ebenso sind Vandalismus sowie Raub mitversichert.
Wo ist der Hausrat versichert?
Wenn Du eine Hausratversicherung abschließt, gilt das nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Räume in Nebengebäuden – einschließlich Garagen. Arbeitszimmer, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind nur über die Wohnung zu betreten.
Hausrat, der sich vorübergehend – meist nicht länger als 3 Monate – außerhalb der Wohnung befindet, ist im Rahmen der Außenversicherung mit Entschädigungsgrenzen weltweit versichert. Das kann zum Beispiel ein Anzug sein, den Du in die Reinigung gegeben hast.
Während eines Umzuges ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung. Einen Umzug solltest Du Deiner Versicherung immer rechtzeitig melden.
Was heißt Neuwertversicherung?
Im Versicherungsfall bekommst Du den Neuwert ersetzt. Das ist der Betrag, den ähnliche Sachen in neuwertigem Zustand kosten. Allerdings müssen Du die Versicherungssumme so gewählt haben, dass sie auch den Neuwert des gesamten Hausrats abdeckt. Nur dann wird der Schaden voll ersetzt.
Haben Sie dagegen eine zu niedrige Versicherung gewählt, bekommen Sie nicht die volle Schadenssumme ausgezahlt.
Hausrat – Die richtige Versicherungssumme?
Wähle eine Versicherungssumme, die dem tatsächlichen Wert Deines Hausrats entspricht. Sonst bleibst Du Gefahr in einem Schadensfall auf Kosten sitzen.
Du kannst die Summe selbst schätzen, oder eine Checkliste von uns nutzen. Es gibt aber auch eine Empfehlung der Versicherungswirtschaft die Versicherungssumme je Quadratmeter Wohnfläche zu wählen. Als Faustformel gilt eine Mindestversicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Das kann bei den Hausrat Versicherern etwas unterschiedlich sein.
Hausrat – Was bedeutet Unterversicherung?
Wenn die vereinbarte Versicherungssumme in Deiner Police niedriger ist als der tatsächliche Wert des Hausrats, besteht Unterversicherung. Kommt es in dann zum Schaden, ersetzt die Versicherung nur einen Teil davon. Die Restkosten musst Du dann selber zahlen.
Zum Beispiel: Du hast eine Versicherungssumme von 50.000 Euro vereinbart. Der tatsächliche Wert Deines gesamten Hausrats ist aber doppelt so hoch – 100.000 Euro. Mit einer Unterversicherung bekommst Du nicht die volle Versicherungssumme. Wenn nach einem Brand in einem Zimmer ein Schaden von 10.000 Euro endstanden ist, so zahlt Deine Versicherung nur 5.000 Euro.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass Du die erforderliche Sorgfaltspflicht durch unachtsames Handeln in außerordentlichem Maß vernachlässigt hast. Das ist dann der Fall, wenn Du die Kerzen auf den Advendskranz brennen lässt und Deine Wohnung verlässt um Freunde zu besuchen.
Überspannungsschaden durch Blitz
Durch einen Blitzeinschlag kann eine erhöhte Spannung im Stromnetz enstehen. Dadurch entstandene Reparaturen an elektronischen Geäten mit mit dem Baustein versichert.
Fahrraddiebstahl
Der Zusatzbaustein für Fahrraddiebstahl versichert Dein Fahrrad auch in gemeinschaftlichen Abstellräumen, in Tiefgaragen, in Treppenhäusern und unterwegs. Wichtig ist der genaue Wert Deines Fahrrades. Die Nachtzeitklausel in den Bedingungen beschreibt, dass die Hausratversicherung nur dann bei Fahrraddiebstahl leistet, wenn sich Dein Fahrrad zwischen 22 Uhr – 6 Uhr in der Wohnung oder einem abschließbarem Keller bzw. Fahrradabstellraum befindet. Manche Hausrattarife haben die Nachtzeitklausel bereits aus ihren Bedingungen entfernt. Einige Hausratversicherer bieten einen erweiterten Fahrraddiebstahlschutz an. Dieser besagt, dass Dein Rad auch dann nachts geschützt ist, wenn es sich in Gebrauch befindet.
Glasversicherung
Eine Glasversicherung gewährleistet, dass Du zeitnah jemanden beauftragen kannst, wenn Glas zu Bruch geht. Mit einer Glasbruchversicherung ist von der Glas-Tür bis zum Ceran-Kochfeld oder dem Glastisch in Deiner Wohnung alles abgesichert. Du kannst den Baustein Glas in Deine Hausratversicherung mit einbauen. Geschirr ist dabei nicht versichert.
Hausrat – Elementarschäden
Mit diesem Baustein kannst Du Deinen Hausrat gegen Schäden durch Überschwemmung oder Rückstau durch Starkregen oder Hochwasser absichern. Mitversichert ist auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch. Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Der Beitrag ist abhängig von der Wohnfläche, der Bauartklasse Deiner Wohnung (Massiv- oder Holzhaus) und dem Wert Deiner Einrichtung. Es zählt nicht immer der günstigste Preis, sondern das Leistungspaket. Um Beiträge zu reduzieren, kannst Du eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
Obliegenheiten bei einem Versicherungsfall
Im Versicherungsfall musst Du dem Versicherer und der Polizei (bei Einbruchdiebstahl) den Schaden unverzüglich melden. Versicherung und Polizei werden Dich dann fragen, welche Dinge Dir gestohlen oder beschädigt sind.
Es empfiehlt in regelmäßigen Abständen den Haushalt und insbesondere Wertgegenstände per Video oder Foto festzuhalten. Quittungen von Neuanschaffungen bitte aufbewahren. Das erleichtert im Versicherungsfall den Schadensnachweis.
Hausratversicherung kündigen
Versicherungsverträge kannst Du mit einer Frist von (meist) 3 Monaten zum Ende der Laufzeit (Hauptfälligkeit) kündigen. Ohne Kündigung verlängert sich Dein Vertrag automatisch jeweils um 1 weiteres Jahr. Außerdem kannst Du im Schadenfall und bei Beitragserhöhung kündigen (Sonderkündigungsrecht).
Bei Wagniswegfall. Du hast keine Wohnung mehr, kannst Du den Vertrag auflösen. Dies musst Du umgehend Deinem Versicherer schriftlich mitteilen.
Hier Deinen Schutz individuell anpassen: kostenfreien Versicherungs-Check anfordern.