• Einstufung erfolgt in die BG 3
  • Schlussalter ist bis Endalter 62 Jahre möglich oder auf Anfrage gegen Zuschlag teilweise auch bis 67 Jahre

Abstrakte Verweisung:

Abweichend von den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird vereinbart, dass wir bei dem angegebenen Beruf nicht auf das Recht der Verweisung verzichten.

Das bedeutet wir prüfen im Leistungsfall, welche anderen Tätigkeiten die versicherte Person ausüben könnte oder konkret ausübt und ob auf diese Tätigkeiten verwiesen werden kann.

Dabei berücksichtigen wir die Ausbildung, Fähigkeiten und bisherige Lebensstellung.

Wir leisten nicht, wenn verwiesen werden kann.