Hanse Merkur Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen
Hanse Merkur Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen. Als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer zahlt der Arbeitgeber Dein Gehalt für 6 Wochen in voller Höhe fort, wenn Di krank wirst. Aber was passiert, wenn Du länger ausfällst? Auch wenn es zunächst unwahrscheinlich erscheint, dass Du mehr als 6 Wochen oder länger nicht arbeiten kannst: Es kommt häufig vor, dass sich die vollständige Behandlung einer Krankheit über Monate hinzieht. Die entstehenden finanziellen Verluste sind dann groß. Diese Lücke im Einkommen wird von der Krankentagegeld-Versicherung geschlossen.
Rückenbeschwerden, ein Knochenbruch oder psychische Erkrankungen sorgen schnell für eine Arbeitsunfähigkeit (AU), die länger andauert. Darüber hinaus können Berufsunfälle und -krankheiten einen längeren Ausfall zur Folge haben. Die Krankentagegeldversicherung federt den Verdienstausfall, den Du ansonsten ab der 7. Krankheitswoche hast, spürbar ab.
Hanse Merkur Tarif KTS ohne Gesundheitsprüfung
Der Tarif sieht keine Gesundheitprüfung vor, es gilt dabei folgende Erklärung:
„Ich erkläre, dass ich als Arbeitnehmer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit sechswöchiger Lohnfortzahlung beschäftigt bin.
Hinweis: Es besteht ein Leistungsausschluss für Erkrankungen und Unfallfolgen, wegen derer die versicherte Person in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde. Besteht hinsichtlich dieser Erkrankungen oder Unfallfolgen bei Vertragsschluss aktuell kein Versicherungsfall (vgl. § 1 Abs. 2 AVB/TS) und tritt auch kein weiterer Versicherungsfall innerhalb von 24 Monaten seit Beginn des Versicherungsschutzes ein, der mit den vor Vertragsschluss bestehenden Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht, entfällt dieser Leistungsausschluss. Berufskrankheiten und Berufsunfälle sind in dem Versicherungsschutz eingeschlossen.“
Weitere Voraussetzungen beim KTS sind:
- Mitglied in einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
- regelmäßiges Einkommen
- max. versicherbares Krankentagegeld 20 Euro ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
- Höchsteintrittsalter: 50 Jahre