Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte
Alte Leipziger Berufsunfähigkeitsversicherung Ärzte
Wieso ist eine private Vorsorge für Ärzte so wichtig?
Auch wenn Sie aufgrund Ihrer Tätigkeit in einem berufsständischen Versorgungswerk abgesichert sind – Leistungen erhalten Sie aus dem Versorgungswerk oft nur bei 100 % Berufsunfähigkeit und Aufgabe Ihrer beruflichen Tätigkeit. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gilt die „abstrakte Verweisung“ im Rahmen Ihres Berufsbildes. Das bedeutet z. B., dass ein Facharzt auf eine andere ärztliche Tätigkeit verwiesen werden kann. Die Alte Leipziger verzichtet auf die abstrakte Verweisung – auch wenn Sie dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausscheiden sollten. Im Leistungsfall ist zudem immer die zuletzt vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit zugrunde gelegt.
Infektionsklausel für Ärzte
Eine Infektionskrankheit kann bei Ärzten zu einem behördlich verordneten Tätigkeitsverbot führen. Mit der speziellen Infektionsklausel für Human- und Zahnmediziner, für Studenten der Human- und Zahnmedizin sowie für medizinisch behandelnde bzw. pflegerische Berufe mit Patientenkontakt. Sie erhalten bei uns bereits die vereinbarten BU-Leistungen, wenn sich das 6-monatige Tätigkeitsverbot vollständig auf die Tätigkeit bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen. Und zwar unabhängig vom prozentualen Anteil dieses Tätigkeitsfeldes an Ihrer Gesamttätigkeit.
Für Niedergelassene Ärzte kommt es auf die Umorganisationsklausel an
Für selbstständige Ärztinnen und Ärzte kommt es besonders auf die sogenannte Umorganisationsklausel im Versicherungsvertrag an. Hier ist geregelt, ob und inwieweit der BU-Versicherer prüfen darf, wie die Praxis aufgrund der Berufsunfähigkeit umorganisiert werden kann und in welchem Rahmen der Berufsunfähige hier tätig ist. Idealerweise verzichten Versicherer auf diese Prüfung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind – zum Beispiel, dass die tägliche Arbeitszeit hauptsächlich aus kaufmännischen und organisatorischen Tätigkeiten besteht oder die Praxis weniger als fünf Angestellte hat. Bei Ärzten ist es noch besser, wenn zu diesen Angestellten nur angestellte Ärzte zählen und nicht alle Angestellten (z. B. medizinisches Fachpersonal). Beispiel: Ein niedergelassener Arzt hat drei angestellte Ärzte und zwei medizinische Fachangestellte. Bei einer Stadardregelung würde hier eine Umorganisationsprüfung erfolgen, da der Arzt in Summe fünf Angestellte hat. Zählt man nur die Ärzte (in dem Fall drei), gibt es keine Umorganisation.
Hier kannst Du die Alte Leipziger Bu mit anderen BU-Tarifen für Ärzte vergleichen – Unser BU-Vergleichsrechner
Was kostet eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, denn die Höhe der Prämie hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Das hängt von persönliche Eigenschaften von Dir ab. Zum Beispiel Dein Alter, Dein Rauchverhalten, Dein Gesundheitszustand und von Deinen Sportarten. Zum anderen beeinflusst die konkrete Ausgestaltung des Vertrags die Kosten, wie z.B. die gewählte Rentenhöhe oder die Versicherungsdauer (Endalter 60 oder 67 Jahre).
Damit wir für Dich eine anonyme Voranfrage für Deine neue BU starten können, findest du hier unsere Gesundheitserklärung dafür: Gesundheitserklärung Ideenwerk AG