Wie hoch darf die Absicherung der Arbeitskraft sein?
Als Grundlage wird das durchschnittliche Bruttoarbeitseinkommen / Gewinn der letzten drei Jahre herangezogen.
Als angemessen gilt:
2/3 des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens bis zu der Beitragsbemessungsgrenze (BBG in 2014 = 71.400 €) +
1/3 des durchschnittlichen Bruttoarbeitseinkommens, das die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.