Jahres Reisekrankenversicherung Tarif R32
Beiträge
- Einzelperson bis 69 Jahre 9,80 Euro pro Jahr
- Einzelperson ab 70 Jahre 26,50 Euro pro Jahr
- Familie bis 69 Jahre 19,60 Euro pro Jahr
- Familie ab 70 Jahre 53,00 Euro pro Jahr
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von:
- bis zu einer Dauer von 56 Tagen bei Urlaubsreisen
- bis zu einer Dauer von 56 Tagen bei Geschäftsreisen
Erstattung der Kosten für ambulante Heilbehandlung beim Arzt
Die versicherte Person hat die freie Wahl unter allen Ärzten, die im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassen sind.
Die Allianz leistet im tariflichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Darüber hinaus leistet der Versicherer für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben (zum Beispiel Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung und therapeutische Lokalanästhesie) oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Die Allianz kann jedoch die Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre
- 100 Prozent der Aufwendungen für Verbandmaterialien und Arzneimittel, wenn sie ärztlich verordnet worden sind. Arzneimittel müssen außerdem aus einer offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen worden sein. (Als Arzneimittel, auch wenn sie ärztlich verordnet sind und heilwirksame Stoffe enthalten, gelten nicht Nährmittel und Stärkungspräparate, Mittel, die vorbeugend oder gewohnheitsmäßig genommen werden, sowie kosmetische Präparate, mit Ausnahme von bestimmten medikamentenähnlichen Nährmitteln, die zwingend erforderlich sind, um schwere gesundheitliche Schäden, zum Beispiel bei Enzymmangelkrankheiten, Morbus Crohn und Mukoviszidose zu vermeiden.
- 100 Prozent der Aufwendungen für physikalisch-medizinische Leistungen (Heilmittel): Inhalationen, Krankengymnastik und Übungsbehandlungen (einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie), Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie sowie medizinische Bäder. Dies setzt voraus, dass sie von einem in eigener Praxis tätigen Arzt oder – bei ärztlicher Verordnung – von einem staatlich anerkannten Physiotherapeuten erbracht werden.
- 100 Prozent der Aufwendungen für Hilfsmittel – mit Ausnahme von Sehhilfen und von Hörgeräten -, wenn das Hilfsmittel ärztlich verordnet worden ist. Der Aufwendungsersatz setzt außerdem voraus, dass das Hilfsmittel während der versicherten Dauer der Auslandsreise der versicherten Person erstmals erforderlich wird.
Erstattung der Kosten beim Zahnarzt
Die versicherte Person hat die freie Wahl unter allen Zahnärzten, die im Aufenthaltsland zur Heilbehandlung zugelassen sind.
Die Allianz leistet im tariflichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Darüber hinaus leistet der Versicherer für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt haben (zum Beispiel Schröpfen, Akupunktur zur Schmerztherapie, Chirotherapie, Eigenblutbehandlung und therapeutische Lokalanästhesie) oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen. Der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. notwendiger Füllungen in einfacher Ausführung
- Provisorischen Zahnersatz
- Reparaturen von Inlays (Einlagefüllungen) und Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen
Erstattung der Kosten für stationäre Heilbehandlung
- 100 Prozent der Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Krankenhausleistungen einschließlich Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung sowie die Mitaufnahme einer Begleitperson der versicherten Person, wenn die versicherte Person zu Beginn der stationären Heilbehandlung jünger als 18 Jahre ist. Anstelle des Aufwendungsersatzes wird ersatzweise ein Krankenhaustagegeld von 30 Euro für jeden Tag einer medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus bezahlt.
Schwangerschaft
- Medizinisch notwendige Untersuchungen und Behandlungen wegen Schwangerschaftsbeschwerden,
- Medizinisch notwendige Untersuchungen, Behandlungen und die Entbindung wegen Früh- und Fehlgeburten sowie
- Medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Minderjährige Kinder
Rücktransport
- 100 Prozent aller Aufwendungen für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport der versicherten Person (auch im Ambulanzflugzeug) an den ständigen, vor Beginn der Auslandsreise vorhandenen Wohnsitz oder in das von dort nächsterreichbare und aus medizinischer Sicht geeignete Krankenhaus,
- Einschließlich der Aufwendungen für die Begleitung beim Rücktransport durch eine andere Person, wenn für die Begleitperson als versicherte Person bei uns zum Zeitpunkt des Rücktransports Versicherungsschutz für Rücktransporte aus dem Ausland besteht.
- Für den Rücktransport muss das jeweils kostengünstigste Transportmittel gewählt werden, wenn medizinische Gründe nicht entgegenstehen. Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen ohne Abzug von Kosten, die durch die ursprünglich geplante Rückreise entstanden wären.
Nachleistung im Ausland
- Wenn eine im Ausland begonnene Behandlung im Zeitpunkt des Ablaufs des Versicherungsschutzes fortgesetzt werden muss, leistet die Allianz für entschädigungspflichtige Versicherungsfälle über die vereinbarten 8 Wochen hinaus, solange die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.
Überführung
- Im Falle des Ablebens einer versicherten Person übernimmt der Versicherer die durch Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehenden Kosten bis zu 10.000 EUR.
Bestattung im Ausland
- Der Versicherer übernimmt die Kosten einer Bestattung bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären, höchstens bis zu 10.000 EUR.
Zusatzleistungen
- Im Versicherungsfall erbringt die Allianz folgende Serviceleistungen:
- Telefonischer 24-Stunden-Service an 365 Tagen
- Nennung von Kliniken im Ausland
- Dolmetscher-Service – Wenn für die versicherte Person eine stationäre Heilbehandlung medizinisch notwendig wird, setzen wir uns mit den behandelnden Ärzten in Verbindung und übersetzen für die versicherte Person die Angaben zur Krankheitsbezeichnung und zu den therapeutischen Maßnahmen. Diese Leistungen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen.
- Betreuung – Wir stellen über einen von uns beauftragten Arzt den Kontakt zwischen dem jeweiligen Hausarzt der versicherten Person und den behandelnden Krankenhausärzten her. Während des Krankenhausaufenthalts sorgen wir für die Übermittlung von Informationen zwischen diesen beteiligten Ärzten. Diese Leistungen erbringen wir in allen gängigen Weltsprachen.
- Information der Angehörigen der versicherten Person
- Kostenübernahme-Garantie und Direkt-Abrechnung – Wir geben gegenüber dem Krankenhaus, soweit erforderlich, eine Kostenübernahme-Garantie bis zu 10.000 Euro ab und übernehmen im Auftrag der versicherten Person die Abrechnung mit dem Krankenhaus und den behandelnden Ärzten.
- Versand von Medikamenten und Blutkonserven
- Organisation des Krankenrücktransports
- Organisation der Bestattung im Ausland oder Überführung aus dem Ausland.
Besonderheiten:
- Versicherungsschutz erhalten Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person sowie Ihre versicherten Familienangehörigen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Familienangehörige im vertraglichen Sinne sind: Ehegatten, Lebensgefährten sowie unverheiratete Kinder (auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder) bis zu ihrem 18. Geburtstag.
Für ein Angebot setzen Sie sich mit uns in Kontakt:
02365 / 202890
Oder per Email-Formular