Arbeitnehmer

60% des Bruttojahreseinkommens bei Sozialversicherungspflichtigen und 30% der Bruttojahresbezüge bei Beamten, Richtern, Soldaten und Kirchenbeamten. Bestehen im Falle der BU weitere Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche Altersversorgung, Versorgungswerke oder andere Quellen), so sind die er mittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften zu kürzen. Bei einer Gesamtjahresrente von über 50.000 Euro werden Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu 50 % angerechnet. Bei Beamten auf Widerruf und bei Beamten auf Probe sowie bei Sozialversicherungspflichtigen ohne Anwartschaft in den ersten 5 Jahren können diese 70 % der Bruttobezüge auf gestockt werden. Die Laufzeit der BV ist auf den Zeitpunkt des voraussichtlichen Einsetzens der Anwartschaft auf Invaliditätsleistungen zu begrenzen und darf eine Versicherungsdauer von 5 Jahren bzw. das Endalter 40 Jahre nicht überschreiten

Selbstständige

60% des durchschnittlichen Gewinns vor Steuern der letzten 3 Jahre bei Selbstständigen. In den ersten 3 Jahren der Selbstständigkeit erfolgt eine individuelle Prüfung. Bestehen im Falle der BU weitere Rentenanwartschaften (private Vorsorge, betriebliche Altersversorgung, Versorgungswerke oder andere Quellen), so sind die er mittelten Höchstbeträge um diese Anwartschaften zu kürzen. Bei einer Gesamtjahresrente von über 50.000 Euro werden Anwartschaften von berufsständischen Versorgungswerken (z.B. Ärzteversorgung) zu 50 % angerechnet