SIGNAL IDUNA Gruppe

Die SIGNAL IDUNA Gruppe ist hervorgegangen aus dem Zusammenschluss der Dortmunder SIGNAL Versicherungsgruppe und der Hamburger IDUNA NOVA Gruppe. Die Unternehmen dieser beiden Gruppen stehen seit dem 01.07.1999 unter einheitlicher Leitung und bilden damit einen Gleichordnungskonzern.

Die beiden Ursprungsgruppen dieses Konzerns sind von Beginn an mit dem wirtschaftlichen Mittelstand aus Handwerk, Handel und Gewerbe eng verbunden.

Die IDUNA NOVA geht auf eine Initiative selbstständiger Handwerker und Gewerbetreibende zurück, die im Jahr 1906 in Hamburg eine Kranken- und Sterbekasse gründeten.

Die SIGNAL Versicherungen gingen aus dem Willen zur Selbsthilfe Dortmunder Handwerksmeister hervor, die 1907 in der Westfalenmetropole mit der Gründung einer Krankenunterstützungskasse dem Hamburger Beispiel folgten.

Dortmund und Hamburg entwickelten sich in den folgenden Jahrzehnten zu Kristallisationspunkten des berufsständischen Versicherungswesens.

Die SIGNAL IDUNA Gruppe hat sich inzwischen zum Rundumversicherer für alle Bevölkerungskreise entwickelt. Die traditionell engen Verbindungen zu den Organisationen aus Handwerk, Handel und Gewerbe sind jedoch geblieben.

Der Ursprungsgedanke der Gründer „Sicherheit durch Selbsthilfe“ ist bis auf den heutigen Tag aktuell geblieben und setzt sich auch in den staatlichen Sicherungssystemen immer mehr durch. Es führt kein Weg an mehr eigenverantwortlicher Vorsorge durch private Versicherungen vorbei. Und genau hier ist SIGNAL IDUNA gut am Markt positioniert.

Denn die Stärke und Kernkompetenz der SIGNAL IDUNA liegt in der Absicherung aller Lebensrisiken der privaten Haushalte und in der maßgerechten Risikodeckung für die Betriebe der mittelständischen Wirtschaft. Hinzu kommt ein breit gefächertes Angebot von Finanzdienstleistungsprodukten für alle Bevölkerungsschichten.

Dienstunfähigkeitsversicherung der Signal Iduna Highlights

Klausel zur allgemeinen Dienstunfähigkeit?

JA

Klausel zur speziellen Dienstunfähigkeit?

JA

Ist die Leistung bei spezieller Dienstunfähigkeit zeitlich befristet?

JA, auf 72 Monate

Klausel zur Teil Dienstunfähigkeit?

NEIN

Leistung bei Dienstunfähigkeit für Beamte auf Probe und Widerruf?

JA

Wiedereingliederungshilfe nach Reaktivierung?

JA

Verzicht auf die abstrakte Verweisung im BU Bedingungswerk?

JA

Voraussichtliche Dauer des Prognosezeitraums in den BU Bedingungen?

6 Monate

Maximal zulässige Einkommenseinbuße in Prozent in den BU Bedingungen geregelt?

Ja

Nachversicherungsoption auch bei beamtenspezifischen Ereignissen?

NEIN