Die Summer aller Versorgungsanwartschaften (z.B. private BU-Renten, BAV u.a. Versorgungsträger) darf bei BU-Renten von bis zu 24.000 Euro p.a. 85% des Nettoeinkommens und bei höheren BU-Renten 75% des Nettoeinkommens nicht übersteigen.
Die Summer aller Versorgungsanwartschaften (z.B. private BU-Renten, BAV u.a. Versorgungsträger) darf bei BU-Renten von bis zu 24.000 Euro p.a. 85% des Nettoeinkommens und bei höheren BU-Renten 75% des Nettoeinkommens nicht übersteigen.