Hanse Merkur Auslandsreisekrankenversicherung
Hanse Merkur Auslandsreisekrankenversicherung. Niemand möchte im Urlaub krank werden, aber es kann jedem passieren. Ob ein gebrochener Knöchel, eine üble Magen-Darm-Erkrankung oder eine heftige allergische Reaktion – eine medizinische Versorgung kann schneller notwendig sein als wir denken.
Gut wer für den Ernstfall vorgesorgt und eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen hat. Die HanseMerkur bietet Versicherungen für verschiedene Reisedauern und Reiseanlässe, die Dir umfassenden Reisekranken-Schutz im Ausland bieten.
ONLINE AbschlussrechnerHanse Merkur Auslandsreisekrankenversicherung Beiträge Tarif RKJ
Einzelpersonen kosten bis 34 Jahre 9,90 Euro pro Jahr, bis 64 Jahre 13,90 Euro pro Jahr, bis 74 Jahre 29,90 Euro pro Jahr und ab 75 Jahre 79,90 Euro pro Jahr
Familien kosten bis 34 Jahre 21,00 Euro pro Jahr, bis 64 Jahre 29,00 Euro pro Jahr, bis 74 Jahre 65,00 Euro pro Jahr und ab 75 Jahre 159,00 Euro pro Jahr
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland für beliebig viele Reisen mit einer Reisedauer von:
- bis zu einer Dauer von 56 Tagen bei Urlaubsreisen
- bis zu einer Dauer von 10 Tagen bei Geschäftsreisen
Welche Kosten für ambulante Heilbehandlung beim Arzt werden bezahlt?
Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den im Aufenthaltsland gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzten frei, sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Ärzte – sofern vorhanden – oder nach den ortsüblichen Gebühren berechnen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Aber er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
- Vom Arzt verordnete Medikamente und Verbandmittel (nicht als Medikamente gelten, auch wenn sie ärztlich verordnet sind, Nähr-, Stärkungsmittel sowie kosmetische Präparate)
- Ärztlich verordnete Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Massagen,durch den Arzt verordnet, medizinische Packungen, Inhalationen und Krankengymnastik bis max. 300,- EUR je Reise
- Verordnete Hilfsmittel durch den Arzt infolge eines Unfalles
- Röntgendiagnostik
Was bekomme ich beim Zahnarzt erstattet?
Im Ausland steht der versicherten Person die Wahl unter den im Aufenthaltsland gesetzlich anerkannten und zugelassenen Zahnärzten frei, sofern diese nach der jeweils gültigen amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte – sofern vorhanden – oder nach den ortsüblichen Gebühren berechnen. Der Versicherer leistet im vertraglichen Umfang für Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden und Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind.
Er leistet darüber hinaus für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis als ebenso erfolgversprechend bewährt haben oder die angewandt werden, weil keine schulmedizinischen Methoden oder Arzneimittel zur Verfügung stehen; der Versicherer kann jedoch seine Leistungen auf den Betrag herabsetzen, der bei der Anwendung vorhandener schulmedizinischer Methoden oder Arzneimittel angefallen wäre.
- Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
- Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz
Welche Kosten werden im Krankenhaus übernommen?
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus. Anstelle von Kostenersatz kannst Du ein Krankenhaustagegeld von 25 Euro pro Tag beanspruchen
- Operationen
- Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund eines schweren Schlaganfalles, schweren Herzinfarktes oder einer schweren Skeletterkrankung
- Den Transport zum nächsterreichbaren geeignete Krankenhaus bzw. Arzt und zurück in die Unterkunft
Wie sieht es aus bei Schwangerschaft?
- Als Versicherungsfall gelten auch medizinisch notwendige Behandlungen wegen Beschwerden während der Schwangerschaft, Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche, Fehlgeburten, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche
Auslandsreisekrankenversicherung minderjährige Kinder
- Muss ein versichertes minderjähriges Kind stationär behandelt werden, erstattet die HanseMerkur die Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus. Wahlweise kann ein Krankenhaustagegeld von 25,- EUR täglich, längstens für 20 Tage beansprucht werden.
- Die HanseMerkur organisiert und bezahlt die Betreuung des minderjährigen Kindes, welches die Reise allein fortsetzen oder abbrechen muss, sofern alle Betreuungspersonen oder die einzige an einer Reise teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minderjährigen Kindes die Reise aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder unerwarteter schwerer Erkrankung nicht planmäßig beenden kann.
Rücktransport aus dem Ausland
- Sobald der behandelnde Arzt den Rücktransport im Aufenthaltsland verordnet und der ist medizinisch sinnvoll und vertretbar. Die Beurteilung eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransportes erfolgt durch einen beratenden Arzt des Versicherers in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt im Aufenthaltsland;
- Nach der Prognose des behandelnden Arztes übersteigt die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage;
- Die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.
- Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für eine mitversicherte Begleitperson, soweit die Begleitung medizinisch erforderlich, behördlich angeordnet oder seitens des ausführenden Transportunternehmens vorgeschrieben ist.
Nachleistung im Ausland
- Erfordert eine Erkrankung während des Auslandsaufenthaltes über das Ende des Versicherungsschutzes hinaus Heilbehandlung, weil die Rückreise wegen nachgewiesener Transportunfähigkeit nicht möglich ist, so besteht im Rahmen dieser Bedingungen Leistungspflicht (einschl. eines dann evtl. notwendig werdenden Rücktransportes) bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Überführung
- So dass im Falle des Ablebens einer versicherten Person der Versicherer die durch Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz entstehenden Kosten bis zu 10.000 Euro übernimmt.
Bestattung im Ausland
- Der Versicherer übernimmt die Kosten einer Bestattung bis zur Höhe der Aufwendungen, die bei einer Überführung entstanden wären. Höchstens aber bis zu 10.000 Euro. Aber hierzu gehören nicht die Kosten für den Kauf einer Grabstelle, eines Grabsteines, die Ausrichtung von Trauerfeiern und dgl.
Auslandsreise Zusatzleistungen
- So dass die Hanse Merkur über die Kostenerstattung hinaus zahlt, wenn Du alle im Ausland angefallenen Heilbehandlungskosten vor Inanspruchnahme bei der HanseMerkur bei einem anderen Leistungsträger eingereichst, der sich an der Kostenerstattung beteiligt.
- Aber bei stationärer Behandlung ein Krankenhaustagegeld von 50,- EUR – maximal für 14 Tage.
- Bis einen Pauschalbetrag von 25,- Euro bei ambulant Behandlung
- Ist eine Rückreise der versicherten Person aufgrund einer Transportunfähigkeit nicht möglich, leistet die HanseMerkur über das vertraglich vereinbarte Ende des Versicherungsschutzes hinaus. Bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Besonderheiten:
- Als Familie gelten maximal zwei Erwachsene und Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
- Aber auch für mitversicherte Kinder, die allein reisen, besteht Versicherungsschutz.