PKV Tarifoptimierung
PKV Tarifoptimierung. Die Private Krankenversicherung bietet ihren Versicherten garantierte Leistungen und Wahlfreiheit. Versicherte können nicht nur zu Vertragsbeginn den tariflichen Leistungsumfang selber wählen. Sie können insbesondere aufgrund des vertraglich und gesetzlich garantierten Tarifwechselrechts nach § 204 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) den Versicherungsschutz auch nach Vertragsschluss jederzeit an die individuellen Bedürfnisse anpassen.
Privatversicherte sind somit nicht an ihren Tarif lebenslang gebunden, sondern haben jederzeit den Rechtsanspruch, in andere gleichartige Tarife ihres Versicherers wechseln zu können.
Um diese Wahlfreiheit zwischen Tarifen mit Leistungs- und Preisunterschieden kompetent ausüben zu können, bedarf es einer qualifizierten Beratung, die sich am individuellen Bedarf des Versicherten und seinen Wünschen orientieren muss, und es bedarf der Transparenz über die Tarifalternativen.
PKV Risikozuschläge überprüfen
Zu einer PKV-Tarifoptimierung gehört es Deine Risikozuschläge zu überprüfen. Denn diese sind nicht dauerhaft ein Bestandteil Deines Beitrags zur Krankenkostenvollversicherung.
Bei der Gesundheitsprüfung im Zuge der Antragsstellung kann es zu einer Annahme durch den Krankenversicherer mit einem Risikozuschlags kommen. Allerdings sind nicht alle Voraussetzungen, die einen solchen Zuschlag bedingen, immer auch auf Dauer fixiert. Denn kommt es zu einer gesundheitlichen Verbesserung oder heilen die Gründe für den Risikozuschlag vollständig ab, ist dieser auch nicht mehr zu bezahlen.
Du musst die Überprüfung des Risikozuschlags beantragen. Um den PKV-Beitrag zu senken, ist das die effektivste Möglichkeit. Denn je nach Änderung des Gesundheitszustandes kann der anfänglich vereinbarte Zuschlag reduziert oder gar ganz aus dem Vertrag gestrichen werden. Über diesen Weg können schnell zehn oder mehr Prozent vom Beitrag gespart werden.
Ein typisches Beispiel für einen Risikozuschlag ist der Heuschnupfen. Wird er bei der Gesundheitsprüfung im Antrag angegeben, kommt es üblicherweise zu einem Risikozuschlag. Ob bei Dir ein solcher Zuschlag vereinbart ist, ist im Zweifelsfall im Versicherungsschein festgehalten. Wird nun an einer Hyposensibilisierung teilgenommen und gilt der Heuschnupfen im Anschluss als geheilt, besteht folglich keine Begründung mehr für den Risikozuschlag. Wir fordern dann den Versicherer auf diesen zu streichen. Oft ist dabei ein ärztliches Attest als Bestätigung mit einzureichen.
PKV nicht benötigte Leistungen streichen
Eine weitere Möglichkeit zur PKV-Tarifoptimierung ist, die anfänglich vereinbarten Leistungen zu überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen. Du musst Dir überlegen, welche Leistungen Dir wichtig sind und welche Du tatsächlich nicht mehr benötigst. Ein Beispiel hierfür ist das Krankentagegeld.
Nicht nur ist es ratsam, dieses von Zeit zu Zeit immer einmal wieder auf dessen Höhe hin zu überprüfen. Ebenfalls mit dem Fokus auf die Notwendigkeit macht das Sinn. Denn im hohen Alter ist es schlicht nicht mehr notwendig, kostet jedoch weiterhin Beitrag. Gleiches gilt für andere Leistungen, die tatsächlich nicht mehr im Fokus stehen. Hierzu zählt etwa das Krankenhaustagegeld, welches für Menschen im Rentenalter sowie Pensionäre keine große Rolle spielt.
Darüber hinaus gibt es die Option, Leistungen explizit auszuschließen. So können wir unter Umständen das Primärarztprinzip oder Zuzahlungen bei der Sehhilfe streichen. Ebenfalls hilft das Ausschließen von Chefarztbehandlung oder der Heilpraktiker Leistungen, Deinen PKV-Beitrag zu senken.
PKV höhere Selbstbeteiligung
PKV Tarifoptimierung. Wenn Du hohe Beiträge in der PKV zahlst, wird Dir bei der Anfrage beim Versicherer oft die Erhöhung des Selbstbehalts vorgeschlagen. Und in der Tat ist mit einer hohen Eigenleistung bei den Krankheitskosten viel Beitrag gespart. Allerdings ist diese Option nur selten die beste Wahl. Der Grund hierfür ist in dem Umstand zu finden, dass eine Krankheit als auch ein Unfall schnell dazu führen kann, dass hohe Kosten auf den Einzelnen zukommen.
Ein sehr hoher Selbstbehalt bedeutet folglich, dass schnell sehr hohe Kosten vom Versicherungsnehmer zu bezahlen sind. Dabei musst Du bedenken, dass der einmal erhöhte Selbstbehalt nicht einfach so wieder abgesenkt werden kann. Denn dies bedeutet für den Versicherer eine Mehrleistung, welche mit einer erneuten Gesundheitsprüfung einhergeht.
Um ein klares Bild von den Ersparnissen durch die Selbstbeteiligung zu erhalten, gibt es eine einfache Rechnung:
- Bist Du selbstständig wird der jährliche Selbstbehalt durch zwölf geteilt. Das Ergebnis wird zur monatlichen Prämie hinzugerechnet.
- Angestellten Arbeitnehmern nehmen eine ähnliche Berechnung vor. Allerdings wird lediglich die Hälfte des Monatsbeitrags als Basis genommen. Schließlich übernimmt Dein Arbeitgeber den restlichen Teil.
Eine gut durchdachte Erhöhung der Selbstbeteiligung lohnt sich vor allem für Versicherungsnehmer, welche in der Vergangenheit kaum medizinische Aufwendungen hatten, die sie aus eigener Tasche zahlen mussten. Nicht empfehlenswert hingegen ist sie für Versicherte, die bereits älter sind. Denn im Alter ist generell mit erhöhten Kosten für die medizinische Betreuung zu rechnen.
Wir helfen Dir gerne bei der PKV Tarifoptimierung Deiner Privaten Krankenversicherung
Damit wir für Dich eine anonyme Voranfrage für Deine neue PKV starten können, findest du hier unsere Gesundheitserklärung dafür: Gesundheitserklärung Ideenwerk AG
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