Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung

Wer kann sich privat versichern?

  • Arbeitnehmer mit einem Einkommen von mehr als 69.750 Euro brutto
  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamte und Beamtenanwärter
  • Studenten
  • Kinder

Welche Bedingungen müssen für die private Krankenkasse erfüllt werden?

Arbeitnehmer können in die private Krankenkasse (PKV) eintreten, sofern sie ein Einkommen haben, welches regelmäßig über der JAEG, also der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Diese Grenze beläuft sich 2026 auf ein Gehalt von 69.750 EUR brutto.

Beamte, Beamtenanwärter Freiberufler und Selbstständige können sich unabhängig von der Höhe ihres Einkommens privat krankenversichern.

Studenten haben ebenfalls die Möglichkeit, einer privaten Krankenkasse beizutreten. Der Eintritt in die PKV gilt für die gesamte Studienzeit. Die privaten Krankenkassen unterstützen diese Entscheidung zu Beginn des Studiums, indem sie den Studenten besonders günstige Tarife anbieten.

Selbst Kinder können in der privaten Krankenversicherung versichert werden. Auch dann, wenn beide Elternteile Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Der Vorteil bezieht sich auf den höherwertigen Versicherungsschutz, welchen das Kind durch den privaten Versicherer bekommt.

Für diese Berufsgruppen lohnt sich die private Krankenversicherung besonders

Freiberufler und Selbstständige

Lehrer und Referendare

Ärzte und Ärztinnen

Ingenieure und Architekten

Anwälte und Richter

Feuerwehrleute

Polizisten

Vorteile einer privaten Krankenversicherung

Versicherungsnehmer erhalten durch die PKV eine individuelle und umfassende Versorgung. Zu den Vorteilen gehören insbesondere:

Individuelle Tarifgestaltung

einkommensunabhängige Beiträge

Kürzere Wartezeiten beim Arzt

Schnelle Terminvergabe

Volle Erstattung von Medikamenten, Hilfsmitteln und Impfungen

Freie Arzt- und Facharztwahl

Volle Erstattung von verordneten Wärme- oder Lichtbehandlungen, Massagen, Heilbädern und Inhalationen

Umfassende Vorsorge

Volle Erstattung von Heilpraktikerleistungen

Leistungen für Hör- und Sprechgeräte sowie Seh- und Gehhilfen

Umfassende Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie

Nachteile einer privaten Krankenversicherung

  • Keine Familienversicherung möglich (jedes Mitglied braucht einen eigenen Vertrag)
  • Ab 55 Jahren kein Rücktritt mehr in die PKV
  • Tarifabhängige Kostenübernahme von Kuren