Privathaftpflicht

Privathaftpflicht. Jederzeit kann aus einer Unachtsamkeit ein großer Schaden entstehen. Und per Gesetz haftest Du für jeden von Dir verursachten Schaden persönlich mit Deinem ganzen Vermögen. Daher ist eine Privathaftpflichtversicherung (PHV) für jeden ein MUSS!

Privathaftpflicht Leistungen

So dass eine private Haftpflichtversicherung im Schadenfall die Kosten für Personen-, Sach- und (echte und unechte) Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme trägt. Du und Deine Familie sind dadurch vor den finanziellen Folgen geschützt, die aus den Schadenersatzansprüchen anderer Personen entstehen. Die Kosten für Reparaturen, Neuanschaffungen, Schmerzensgeld oder für eine Rente bei besonders schwerwiegenden Personenschäden werden vom Versicherer übernommen. Viele Leistungen rund um das Auto, wie zum Beispiel Be- und Entladeschäden sind enthalten. Und Schäden durch Fluggeräte, wie Drohnen und Quadrokopter. Das hängt hier aber auch von der

Echte und Unechte Vermögensschäden

Grundsätzlich wird zwischen echten und unechten Vermögensschäden unterschieden. Zu den unechten Vermögensschäden gehören beispielsweise die zu ersetzenden Folgeschäden aus Personenschäden und Sachschäden. Das können Einkommensverlust, Wertersatz oder auch Reparaturkosten sein. Ein sogenannter echter Vermögensschaden lässt sich weder auf einen Sach- noch auf einen Personenschaden zurückführen. So dass hier durch schuldhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht.

Sind meine Kinder mitversichert?

Grundsätzlich sind sind minderjährige Kinder mitversichert, die in Deinem Haushalt leben. Volljährige und unverheiratete Kinder sind ebenfalls beitragsfrei mitversichert, wenn sie in Ihrem Haushalt leben und noch zur Schule gehen. Sie ihren Grundwehrdienst oder ein freiwilliges soziales Jahr leisten, Sie sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden, sie ein Betriebspraktikum bzw. Referendariat absolvieren. Sie sich in der Wartezeit auf einen Ausbildungsplatz/Wehrdienst oder das freiwillige soziale Jahr befinden.

Wichtig: Per Gesetz sind Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht deliktfähig. Deshalb können sie für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich oder haftbar gemacht werden.

Deliktsunfähige Kinder

Verursacht Dein Kind unter 7 Jahren ( im Straßenverkehr unter 10 Jahren) einen Schaden) so haften meistens weder Du noch Dein Kind. Deine Privathaftpflicht ist dann auch nicht zur Leistung verpflichtet. Das kann aber Ärger geben mit Nachbarn oder Bekannten. Mit dem Einschluss für Deliktsunfähige Kinder sind die Schäden dann mitversichert.

Ausfalldeckung (Forderungsausfalldeckung)

Die Forderungsausfalldeckung übernimmt die Kosten für Schäden, die eine andere Person bei Dir verursacht. Sie greift dann, wenn der Schadenverursacher keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt oder die von ihm verursachten Schadenkosten nicht mit seinen eigenen finanziellen Mitteln begleichen kann. Wichtiger Hinweis: Es muss ein rechtskräftiges Urteil gegen den Verursacher und eine Bestätigung des Gerichtsvollziehers vorliegen. Eine Forderungsausfalldeckung ist in den guten PHV-Tarifen mitversichert.

Mietsachschäden

Wenn Du zur Miete wohnst, sollten Mietsachschäden mitversichert sein. Dann zahlt der Versicherer Schäden in Mietwohnungen zum Beispiel durch Dich beschädigte Waschbecken, Duschwannen oder auch Badewannen.

Schlüsselverlust (Miete)

Mit diesem Einschluss bezahlt Deine PHV die Kosten für neue Schlösser und Schlüssel, wenn Du den Schlüssel Deiner Mietwohnung verlierst. Gerade bei Mehrfamilienhäusern kann das sehr teuer werden.

Schlüsselverlust (Beruf)

Deine Versicherung übernimmt die Kosten wenn Du berufliche Schlüssel verlierst. Gerade bei Dienstschlüsseln kann der komplette Austausch der Schließanlage sehr teuer sein.

Geliehene Sachen

Schäden an Sachen, die Dir nicht gehören und die Du privat geliehen oder gemietet hast. Diesen Baustein kannst Du mitversichern.

Unbezahlte Hilfeleistung

Wenn Du einem Freund bei seinem Umzug hilfst und Du machst dabei etwas kaputt. Dieser Schaden ist dann mitversichert.

Ehrenamtliche Tätigkeit

Ehrenamtliche Tätigkeiten, die Du freiwillig und ohne Bezahlung in einem Verein durchführst. Deine Privathaftpflicht zahlt mit diesem Baustein dann wenn Du während Deiner Tätigkeit einen Personen- oder Sachschaden verursachst.

Schäden durch Internetnutzung

Schäden, die Du durch die Nutzung vom Internet oder durch elektronischen Austausch von Daten bei anderen Personen verursachst. Deine PHV übernimmt dann die Kosten für Schäden, die man in Europa geltend macht.

Bin ich in der Privathaftpflicht als Tierhalter abgesichert?

Du besitzt gezähmte Kleintiere oder haltest Bienen (nicht gewerblich)? Dann sind diese automatisch über Deine Privathaftpflichtversicherung versichert. Anders ist es, wenn Du einen oder mehrere Hunde, Pferde, Rinder oder wilde Tiere (auch gewerblich oder zu landwirtschaftlichen Zwecken) haltest oder hütest. Dann benötigst Du zusätzlich eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

Sind Drohnen in der Privathaftpflicht mitversichert?

In Deutschland darf man nicht ohne weiteres Drohnen steuern. Seit der Einführung der Drohnenverordnung ist ein festes Regelwerk definiert. Es legt klare Regeln fest, wo und wie Du Deine Drohne fliegen lassen darfst. Damit soll die Sicherheit im Luftraum erhöht und der Schutz der Privatsphäre gewährleistet werden.

Einige Beispiele für Schäden, die durch eine Drohnenhaftpflicht abgedeckt sind:

  • Beschädigung von Eigentum: Wenn eine Drohne bei einem Flug ein Gebäude, ein Auto oder ein anderes Eigentum beschädigt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.
  • Verletzung von Personen: Wenn eine Drohne bei einem Flug eine Person verletzt, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die medizinischen Kosten und Folgeschäden aufkommen.
  • Datenschutzverletzungen: Wenn eine Drohne unerwünscht Bilder oder Videos aufzeichnet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.
  • Überschreitung des Luftraums: Wenn eine Drohne den Luftraum eines Flughafens oder einer anderen geschützten Zone überschreitet, kann die Drohnenhaftpflichtversicherung für die daraus resultierenden Schäden aufkommen.

In günstigen Basis-Tarifen sind entweder nicht oder nur bis 250 g Drohnengewicht mitversichert. In den besseren Privathaftpflicht Tarifen sind Drohnen bis 5kg versichert. Schäden an der Drohne selbst sind nicht mitversichert.

Brauchen ich für die Nutzung einer Drohne einen Führerschein?

  • Drohnen, die weniger als zwei Kilogramm wiegen, unterliegen in Deutschland einer Kennzeichnungspflicht. Du brauchst dafür eine feuerfeste Plakette mit Deinem Namen und Deiner Adresse, die gut sichtbar an Deiner Drohne befestigt sein muss.
  • Bei Drohnen ab zwei Kilogramm müssen Piloten einen Kenntnisnachweis in Form eines Drohnenführerscheins haben. Das kann eine gültige Pilotenlizenz sein oder eine Prüfungsbescheinigung von einer vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannten Stelle. Um dort eine Prüfung ablegen zu können, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein. Für den Betrieb auf Modellflugplätzen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
  • Bei schweren Drohnen ab 5 kg müsst Du als Pilot einer Erlaubnispflicht nachkommen und eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde vorlegen können.

Welche Flugverbotszonen gibt es für Drohnen?

Für Drohnen gibt es einige Flugverbotszonen. Unter anderem über Menschenansammlungen, Hauptverkehrswegen, Kraftwerken, Krankenhäusern, Behörden, Industrie- und Militäranlagen sowie militärischen Objekten darfst Du mit Deiner Drohne nicht fliegen. Auch über sensiblen Bereichen wie Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften sowie Naturschutzgebieten gilt ein Flugverbot für Drohnen.

Unbemannte Flugobjekte dürfen dürfen außerdem nicht über Wohngrundstücken geflogen werden, wenn Sie keine Einwilligung vom Grundstückseigentümer haben. Dort sind auch Drohnen, die mit akustischen, optischen oder Funksignalen ausgestattet sind, nicht erlaubt.

Beachte außerdem, dass Deine Drohne ab 100 m Flughöhe nur mit einer behördlichen Ausnahmeerlaubnis fliegen darf.

Hier Deinen Schutz individuell anpassen: kostenfreien Versicherungs-Check anfordern.