Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudeversicherung. Die Wohngebäudeversicherung schützt, wie der Name sagt, dein Wohngebäude: Dein Eigenheim, privates Gebäude oder Eigentumswohnung. Sie leistet bei Schäden an den Gebäudebestandteilen, wie beispielsweise dem Dach, Wänden oder Fenstern, sowie an fest eingebauten Teilen, wie deinem Parkett oder der Heizungsanlage.
Was ist eine Wohngebäudeversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung springt ein, wenn dein Wohngebäude, sprich deine Eigentumswohnung oder das Haus, das du besitzt, beschädigt oder zerstört wurde. In diesen Szenarien übernimmt dein Versicherer, abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen, anfallende Kosten für Aufräumungsarbeiten, die Reparatur des Gebäudes, und sollte es ganz schlimm kommen, die Kosten, um das Gebäude wieder komplett neu aufzubauen. Schau Dir bitte deine aktuelle Versicherungspolicean, um zu überprüfen welche dieser Fälle abgedeckt sind.
Bei jeder zweiten Gebäudeversicherung-Police, die wir für Euch prüfen sollen – stellen wir Fehler fest. Das heißt Ihr seit unterversichert oder habt wesentliche Bausteine nicht mitversichert.
Was ist der Unterschied zwischen Hausversicherung und Hausratversicherung?
Die Wohngebäudeversicherung versichert die Gegenstände, die fest mit dem Haus verbunden sind. Die Hausratversicherung sichert die „losen“ Gegenstände ab, die man aus dem Haus tragen kann. Beide schützen dich gegen ähnliche Schäden. Der Hauptunterschied sind die Gegenstände, die im Schadensfall versichert sind.
Was beinhaltet die Hausversicherung?
Generell deckt die Wohngebäudeversicherung das Hauptgebäude des Hauses, und falls vorhanden, Nebengebäude, Garagen und Gartenhäuser. Die Gebäudeversicherung ist keine Pflichtversicherung, aber gehört trotzdem zu den Basics für Hausbesitzer:innen und Besitzer:innen einer Eigentumswohnung.
Kaufst du dir eine Eigentumswohnung, wirst du in der Regel automatisch Mitglied in einer sogenannten Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die sich gemeinsam um alle anfallenden Aufgaben rund um das geteilte Wohngebäude kümmert. Dasselbe gilt für die Gebäudeversicherung, die in der Regel gemeinsam über die WEG abgeschlossen und getragen wird.
Welche Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab?
Gewöhnlich springen Wohngebäudeversicherungen ein, wenn es zum Schadensfall durch folgende Faktoren gekommen ist:
Feuer, Blitzschlag, Explosion & Implosion: Sollte dein Toaster in Flammen aufgehen und deine Decke ist anschließend tiefschwarz, dann fällt das unter den Verantwortungsbereich der Gebäudeversicherung.
Leitungswasser: Stell dir vor, du hast einen Rohrbruch, der die ganze Wand durchweicht hat, die anschließend trockengelegt werden muss. Auch das wäre ein Fall für die Gebäudeversicherung.
Es ist wichtig zu checken, dass auch die Wasserrohre, die sich außerhalb deines Hauses befinden, jedoch noch Teil des Grundstücks sind, in deiner Versicherungspolice mit abgedeckt werden.
Sturm & Hagel: Während eines starken Sturms kann es passieren, dass sich Ziegel vom Dach deines Hauses lösen, oder dass das Dach möglicherweise von einem umfallenden Baum beschädigt wird. Beschädigung am Gebäude durch einen Sturm von mindestens Windstärke 8, übernimmt in der Regel die Wohngebäudeversicherung. Kommt jedoch eine Person oder die Sachen dieser zu Schaden, wie beispielsweise das Haus der Nachbarin, das von deinem wegfliegenden Dachziegel beschädigt wird, fällt das unter die Privathaftpflichtversicherung.
Zusätzlich zu den Basics gibt es die Möglichkeit, das Versicherungspaket um Elementarschäden, also extreme Wetterereignisse, zu erweitern.
In der Regel sind mit dem Zusatzbaustein Elementarschäden folgende Fälle abgedeckt:
- Überschwemmung durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau
- Erdbeben & Erdrutsch
- Schneedruck & Lawinen
- Vulkanausbruch
Der Schutz gegen extreme Wetterverhältnisse ist eine sehr wichtige Erweiterung Deiner Police. Hier muss man genau aufpassen, da Versicherer unterschiedliche Pakete anbieten.
Wie berechnet sich die Versicherungssumme bei meine Haus?
Um die richtige Versicherungssumme zu berechnen und um eine mögliche Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass du den Wert deines Hauses so genau wie möglich kennst. Dieser setzt sich aus drei Faktoren zusammen:
- Fiktiver Wert 1914
- Baupreisindex
- Gleitender Neuwertfaktor
Der fiktive Wert 1914 oder auch 1914er Wert, ist die Summe, die das bestimmte Gebäude im Jahre 1914 wert gewesen wäre, und bildet die Basis der Berechnung.
Der Baupreisindex ist eine Angabe, die jedes Jahr neu vom Statistischen Bundesamt festgelegt wird. Multipliziert man die beiden, bekommt man Folgendes:
Fiktiver Wert 1914 x Baupreisindex = aktueller Wert des Hauses
Die Versicherungssumme sollte nun so hoch sein, dass sie den aktuellen Wert des Hauses abdeckt, und für Kosten im Falle eines möglichen Wiederaufbaus nach Totalschaden aufkommt. Der Wert des Hauses, wenn man es heute komplett wieder aufbauen müsste, kann alternativ auch von einem Bausachverständigen festgestellt werden – aber das kommt meistens teuer.
Zu guter Letzt zum gleitenden Neuwertfaktor, auch Prämienfaktor genannt, der dir dabei hilft, den Versicherungsbeitrag zu ermitteln. Auch dieser Wert wird jedes Jahr neu berechnet und in den meisten Fällen nach oben angepasst. Deshalb ist es ratsam, jegliche bauliche Veränderungen direkt beim Versicherer anzugeben – damit der komplette Schutz jederzeit gewährleistet ist.
Manche Wohngebäudeversicherer gehen nach der Quadratmeterzahl der Wohnfläche.
Wie viel kostet eine Wohngebäudeversicherung?
Die Kostenberechnung der Wohngebäudeversicherung basiert zusätzlich zum gleitenden Neuwertfaktor auf vielen verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise:
- Höhe der Versicherungssumme
- Größe deiner Wohnfläche
- gegen welche Schäden du dein Gebäude absichern möchtest (z.B. Elementarschäden ja oder nein)
- wo genau sich das Gebäude befindet (in bestimmten Gegenden sind beispielsweise extreme Wetterereignisse verbreiteter als in anderen)
Damit du dir eine Vorstellung machen kannst, wie die Kosten in der Praxis aussehen – Finanztipp hat das Ganze getestet, und beispielsweise hat bei ihrem Test die Gebäudeversicherung für ein freistehendes Einfamilienhaus zwischen knapp 256 Euro im Jahr bis 470 Euro im Jahr gekostet. Die Preise unterscheiden sich nach Regionen, wo Dein Haus steht. Vorschäden sind auch ein großes Thema. Für ein Angebot für Dich brauchen wir daher imme rauch die Anzahl, Art und Höhe der Vorschäden in den letzten fünf Jahren (z.B. 2023 ein Leistungswasserschaden mit einer Erstattung von 12.500 Euro)
Ist die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar?
Die Pauschalantwort auf diese Frage lautet „nein”, wenn du deine eigene Wohnung oder Haus selbst bewohnst.
Die Wohngebäudeversicherung ist eine sogenannte Sachversicherung, was bedeutet, dass sie Dinge schützt im Gegensatz zu Personen. Um eine Versicherung aber steuerlich absetzen zu können, muss diese gut für deine eigene Vorsorge sein, so wie beispielsweise die Unfall-, Renten-, oder Privathaftpflichtversicherung. Also ist die Gebäudeversicherung hier raus.
Doch wie immer gibt es Ausnahmen: Bist du ein Fan des Homeoffices und nutzt einige Räume/ oder einen Raum in deinem Eigentum strikt beruflich, kannst du diesen anteilig von der Steuer absetzen. Klingt kompliziert. Doch diese Berechnung sollte das Ganze etwas vereinfachen:
Fläche des Arbeitszimmers (in m²) × 100 / Gesamtfläche des Gebäudes (in m²)
Das Ergebnis der Berechnung ist der Prozentsatz, den du in deiner Steuererklärung als Betriebsausgaben angeben kannst.
Wie kann man die Wohngebäudeversicherung kündigen?
So wie die meisten Versicherungen, kannst du auch die Gebäudeversicherung ganz einfach zum Ende der Versicherungslaufzeit kündigen.
Das bedeutet, dass du deinem Versicherer drei Monate vorher Bescheid geben musst – natürlich kann der Versicherer auch dir die Versicherung kündigen. Für ihn gilt dann dieselbe Frist.
Es lohnt sich jedoch, pünktlich zu sein. Bist du das nicht und kontaktierst deine Versicherung später als drei Monate im Voraus, dann verlängert sich deine Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
Prüf kurz deine Police, welche Kündigungsfrist für dich gilt. Wir helfen Dir dabei gerne.
Manchmal ist es auch möglich, die Versicherung außerordentlich zu kündigen und es kommt das sogenannte Sonderkündigungsrecht zum Einsatz. Dieses gilt beispielsweise in Fällen, in denen sich dein Beitrag erhöht hat, ohne dass du besseren Bedingungen erhalten hast, oder wenn der:die Eigentümer:in des Gebäudes wechselt. Die Versicherung läuft dann auf den Namen der neuen Eigentümer weiter (nachdem du deinen Versicherer informiert hast).
Hier Deinen Schutz individuell anpassen: kostenfreien Versicherungs-Check anfordern.