Wechsel in die private Krankenversicherung Voraussetzungen
Sobald Sie versicherungsfrei sind, können Sie in die Private Krankenversicherung PKV wechseln. Das ist für
- Selbstständige der Zeitpunkt, ab dem sie (überwiegend) selbstständig tätig sind,
- Beamte der Zeitpunkt, ab dem sie Beihilfe erhalten,
- Personen ohne Einkommen der Zeitpunkt, ab dem das Einkommen wegfällt,
- Studenten der Beginn ihres Studiums. Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht als Student gilt rückwirkend.
Für Arbeitnehmer gilt folgende Regelung:
- Wenn Sie ein Arbeitnehmerverhältnis neu aufnehmen oder den Arbeitgeber wechseln und vorausschauend für die nächsten zwölf Monate ein Jahresarbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze haben, sind Sie sofort ab Beginn des Beschäftigungsverhältnisses versicherungsfrei. Dieser Zeitpunkt kann jeder Tag im Jahr sein.
- Bekommen Sie als versicherungspflichtiger Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung, durch die Ihr Jahresarbeitsentgelt vorausschauend für die nächsten zwölf Monate die aktuelle Versicherungspflichtgrenze übersteigt, werden Sie dagegen erst zum nächsten 1. Januar versicherungsfrei. Voraussetzung ist außerdem, dass Ihr Einkommen auch die Versicherungspflichtgrenze des dann beginnenden Jahres übersteigt. Bei einer Gehaltserhöhung zum 1. Januar 2017 wäre also ein Eintritt in die PKV erst zum 1. Januar 2018 möglich, sofern Ihr Einkommen auch über der dann geltenden Versicherungspflichtgrenze liegt.
Kündigungsfrist:
Bleiben Sie nach Ende der Versicherungspflicht zunächst als freiwilliges Mitglied gesetzlich versichert, müssen Sie sich für den Wechsel zur PKV an die Kündigungsfrist der GKV halten. Diese beträgt zwei volle Monate zum Monatsende hin. Kündigen Sie Ihrer Kasse also z. B. am 25. März, können Sie sich ab 1. Juni privat versichern.
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung