Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zur PKV?
Der Anspruch auf die Zahlung eines Arbeitgeberzuschusses besteht für Versicherte, sofern Ihre Krankenversicherung die Vorgaben gemäß § 257 Abs. 2a Sozialgesetzbuch (SGB) V erfüllt.
Im Vergleich zum PKV Arbeitgeberzuschuss spricht man in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) allerdings von einem GKV Arbeitgeberanteil bei Arbeitnehmer:innen, die gesetzlich pflichtversichert sind (§ 249 SGB V).
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur Privaten Krankenversicherung?
Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Maximal fällt der Höchstzuschuss an, den er auch einem freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter zahlen würde.
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss ab 01.07.2023 zur privaten Krankenversicherung: 403,99 Euro
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss ab 01.07.2023 zur privaten Pflegeversicherung: 76,06 Euro (außer Sachsen: 51,12 Euro)
Hinweis: Der AG-Zuschuss zur PKV gilt nicht für freiwillige Pflege-Zusatzversicherungen