Arbeitgeberzuschuss
Der Arbeitgeber zahlt als Zuschuss zur privaten Krankenversicherung die Hälfte des Beitrags. Maximal fällt der Höchstzuschuss an, den er auch einem freiwillig gesetzlich krankenversicherten Mitarbeiter zahlen würde.
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2022 zur Krankenversicherung: 384,58 Euro
- Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2022 zur Pflegeversicherung: 73,77 Euro
Hinweis: Der AG-Zuschuss zur PKV gilt nicht für freiwillige Pflege-Zusatzversicherungen