Betriebshaftpflichtversicherung

Betriebshaftpflichtversicherung. Sie deckt Schäden ab, die Du oder Deine Mitarbeiter einem Dritten oder dessen Eigentum zufügen. Neben Personen- und Sachschäden in der Betriebshaftpflicht auch finanzielle Folgeschäden (sog. unechte Vermögensschäden) z.B. den Verdienstausfall einer geschädigten Person abgesichert.

Stell Dir folgende Frage: Besteht in meinem Betrieb das Risiko, einen Dritten oder das Eigentum eines Dritten zu schädigen? Ist das der Fall, dann ist eine Betriebshaftpflichtversicherung für Deinem Betrieb ein Muss.

Da Schadensersatzansprüche bei Personenschäden können in die Millionenhöhe gehen. Bereits kleinere Unfälle können hohe Kosten verursachen, wenn medizinische Versorgung, Heilbehandlungen und Schmerzensgeld nötig werden.

Betriebshaftpflicht – Wer ist versichert?

So dass die Betriebshaftpflichtversicherung alle Mitarbeiter Deiner Firma schützt. Dazu zählen:

  • Versicherungsnehmer
  • Geschäftsführer
  • Angestellte (Vollzeit und Teilzeit)
  • Aushilfen, Mini-Jobber
  • Auszubildende
  • Praktikanten und Werkstudenten

Wohingegen der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung in der Regel nicht für folgende Personen gilt:

  • Subunternehmer
  • Leiharbeiter
  • Reinigungspersonal (extern)

Betriebshaftpflicht – Wichtige Zusatzeinschlüsse (optional)

Wohingegen neben der Grunddeckung der Versicherungsschutz je nach Bedürfnis oder Branche erweitert werden kann. Die gängigsten Zusatzdeckungen sind:

  • Warenlieferungen in die USA und nach Kanada
  • Produkthaftpflicht – erweiterter Versicherungsumfang
  • Verbindungs-, Vermischungs-, Weiterverarbeitungs- und Weiterbearbeitungsschäden
  • Aus- und Einbaukosten
  • Nutzungsausfall
  • Produktrückrufkosten
  • Bearbeitungs- und Obhutsschäden
  • Direkt bearbeitete Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Reinigungskosten
  • Be- und Entladeschäden

Nicht mitversichert in der Betriebshaftpflicht​

  • Erfüllungsschäden: Schäden, die aus der Nichterfüllung eines Vertrags resultieren, z. B. wenn Fristen oder Termine nicht eingehalten werden oder eine Dienstleistung nicht ordnungsgemäß oder vollständig ausgeführt wird.​
  • Private Haftpflichtschäden: Für Schäden, die im Privatleben verursacht werden, ist eine private Haftpflichtversicherung nötig. So dass sie meist auch über einen Zusatzbaustein in den Versicherungsschutz der Betriebshaftpflicht aufgenommen werden kann.​
  • Echte Vermögensschäden: So dass finanzielle Schäden, die Kunden durch eine Fehlberatung entstehen, durch eine Vermögensschadenhaftpflicht ausgeglichen werden.​
  • Eigenschäden am Firmeninventar oder an elektronischen Geräten: Hierfür ist eine Inhaltsversicherung oder eine Elektronikversicherung notwendig. ​
  • Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz. So dass bei Schäden an geschützten Tieren und Pflanzen, natürlichen Lebensräumen, Gewässern oder Böden eine Umweltschadensversicherung nötig ist, um öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zu begegnen.

Wenn ein von Dir hergestelltes Produkt einen Schaden bei einem Dritten verursacht, benötigst Du eine Produkthaftpflichtversicherung. Da kann sie als Zusatzbaustein in Deine Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen werden.

Hier Deinen Schutz individuell anpassen: kostenfreien Versicherungs-Check anfordern.