Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen!

Was zahlt der Staat bei Berufsunfähigkeit? Seit 2001 gibt es für alle, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Seitdem wird nur noch eine Erwerbsminderungsrente gezahlt.

Volle oder halbe Erwerbsminderungsrente
  • Wenn Du weniger als drei Stunden arbeiten kannst, bekommst Du die volle Rente (ca. 38% von Deinem Bruttolohn)
  • Wenn Du mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kannst, bekommst Du eine halbe Rente (ca. 19% von Deinem Bruttolohn)

Der Rentenanspruch ist nicht abhängig von Ausbildung oder ausgeübtem Beruf. Wohingegen der Maßstab für die Feststellung des Leistungsvermögens die Erwerbsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist. Wer unabhängig von der Arbeitsmarktlage noch mindestens 6 Stunden täglich tätig sein kann, ist nicht erwerbsgemindert.

Wie sehen die gesetzlichen Ansprüche bei Berufsanfängern, Azubis, Studenten oder Hausfrauen (-männer) aus?

Um eine Rente aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit zu bekommen, musst Du der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens fünf Jahre angehört haben. In den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung müssen mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen. Wichtig für Familien: Kindererziehungszeiten zählen als Pflichtbeitragszeiten.

Folgende Ausnahmen gibt es bei der Wartezeit: Ergibt sich die Notwendigkeit einer Erwerbsminderungsrente aus einem Arbeitsunfall, einer Berufskrankheit, einer Beschädigung aus dem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst oder in/bei politischem Gewahrsam, reicht in der Regel schon ein gezahlter Beitrag.

Wer wegen einer Behinderung schon nicht (mehr) erwerbsfähig ist, bevor er die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, kann einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung haben: wenn er die Wartezeit von 20 Jahren erfüllt und ununterbrochen voll erwerbsgemindert geblieben ist

Wie sehen die gesetzlichen Ansprüche bei Selbständigen aus?

Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht für Dich nur, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Vor dem 01.01.1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen
  • Ab dem 01.01.1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung durchgängig versichert sein
Wie sehen Deine Ansprüche aus?

Erwerbsminderungsrente