Beispiel:

Sie bekommen eine private Berufsunfähigkeitsrente, eine Erwerbsminderungsrente, und eine private Unfallrente.

Diese Renten werden nicht miteinander aufgerechnet und können das alte Einkommen auch übersteigen. Eine Ausnahme bilden hier nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die gesetzliche Unfallrente. Diese werden teilweise verrechnet. Dabei wird die gesetzliche Unfallrente vorrangig gezahlt und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente gekürzt.