Eine Berufsunfähigkeitsrente gilt in der Regel dann als angemessen, wenn der gesamte BU-Schutz (also aus allen Policen) nicht mehr als 80 % des Nettoeinkommens ausmacht. Bei der Erhöhungsoption führen wird keine erneute Angemessenheitsprüfung durch.

Bei Selbständigen/Freiberuflern gelten die Einkommensnachweise der letzten 3 Kalenderjahre vor Abzug von Personensteuern + ggf. einer Bestätigung des Steuerberaters.