Was übernimmt die Beihilfe? – Leistungen einfach erklärt
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten für bestimmte Personengruppen, insbesondere im öffentlichen Dienst.
Welche Kosten genau übernommen werden, hängt von den jeweiligen Regelungen und der persönlichen Situation ab.
In diesem Artikel erhälst Du einen klaren Überblick über die wichtigsten Leistungen der Beihilfe.
Grundprinzip der Beihilfe
Die Beihilfe ist eine staatliche Kostenbeteiligung.
Aber sie übernimmt nicht alle Kosten, sondern nur einen prozentualen Anteil.
Denn den verbleibenden Teil deckt in der Regel eine private Krankenversicherung (PKV) ab.
Was übernimmt die Beihilfe typischerweise?
Aber die Beihilfe beteiligt sich je nach Regelung an verschiedenen medizinischen Leistungen.
1. Arztkosten
- ambulante Behandlungen
- Facharztbesuche
- medizinische Untersuchungen
2. Krankenhauskosten
- stationäre Behandlungen
- Operationen
- medizinisch notwendige Aufenthalte
3. Medikamente
- verschriebene Arzneimittel
- bestimmte Therapien
4. Zahnbehandlung
- Zahnbehandlungen
- teilweise Zahnersatz (je nach Regelung)
- Kieferorthopädie (eingeschränkt)
5. Vorsorgeleistungen
- Vorsorgeuntersuchungen
- bestimmte Präventionsmaßnahmen
Was übernimmt die Beihilfe NICHT vollständig?
Wichtig ist:
Denn die Beihilfe ist keine Vollversicherung.
Jedoch nicht oder nur teilweise abgedeckt sind häufig:
- 100 % der Kosten
- Wahlleistungen im Krankenhaus (je nach Tarif)
- bestimmte Zahnersatzleistungen
- Komfortleistungen (Einbettzimmer etc.)
Wie hoch ist der Anteil der Beihilfe?
Denn der genaue Prozentsatz hängt von der persönlichen Situation ab, z. B.:
- Familienstatus
- Bundesland
- Beschäftigungsstatus
Aber typisch sind Kombinationen wie 50 %, 70 % oder 80 %.
Warum ist die PKV trotzdem notwendig?
Aber die Beihilfe allein reicht nicht aus, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt.
Denn die private Krankenversicherung schließt die Lücke zwischen Beihilfe und tatsächlichen Kosten.
Zusammenhang: Beihilfe + PKV
Denn die optimale Absicherung entsteht durch die Kombination:
- Beihilfe übernimmt einen Teil
- PKV übernimmt den Rest
Mehr dazu: PKV + Beihilfe kombinieren
Häufige Fragen
Übernimmt die Beihilfe alle Arztkosten?
Nein, nur einen prozentualen Anteil der Kosten.
Übernimmt die Beihilfe Zahnarztkosten?
Ja, aber nur teilweise und abhängig von der Behandlung.
Reicht die Beihilfe ohne PKV aus?
In der Regel nicht, da sie nur eine Teilkostenübernahme ist.
Fazit
Aber die Beihilfe übernimmt viele wichtige medizinische Leistungen, jedoch immer nur anteilig.
Entscheidend ist daher die Kombination mit einer passenden privaten Krankenversicherung, um eine vollständige Absicherung zu erreichen.
👉 Jetzt Absicherung prüfen lassen
Lass prüfen, wie Deine Beihilfe mit einer passenden PKV optimal ergänzt werden kann.
- Individuell
- Kostenlos
- Unverbindlich
Jetzt Beratung anfragen
FAQ Beihilfeverordnung
1. Beihilfeverordnung Bund
2. Beihilfeverordnung Baden-Württemberg
3. Beihilfeverordnung Bayern
4. Beihilfeverordnung Berlin
5. Beihilfeverordnung Brandenburg
6. Beihilfeverordnung Bremen
7. Beihilfeverordnung Hamburg
8. Beihilfeverordnung Hessen
9. Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern
10. Beihilfeverordnung Niedersachsen
11. Beihilfeverordnung NRW
12. Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz
13. Beihilfeverordnung Saarland
14. Beihilfeverordnung Sachsen
15. Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt
16. Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein
17. Beihilfeverordnung Thüringen



