Was übernimmt die Beihilfe? – Leistungen einfach erklärt

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Krankheitskosten für bestimmte Personengruppen, insbesondere im öffentlichen Dienst.

Welche Kosten genau übernommen werden, hängt von den jeweiligen Regelungen und der persönlichen Situation ab.

In diesem Artikel erhälst Du einen klaren Überblick über die wichtigsten Leistungen der Beihilfe.


Grundprinzip der Beihilfe

Die Beihilfe ist eine staatliche Kostenbeteiligung.

Aber sie übernimmt nicht alle Kosten, sondern nur einen prozentualen Anteil.

Denn den verbleibenden Teil deckt in der Regel eine private Krankenversicherung (PKV) ab.


Was übernimmt die Beihilfe typischerweise?

Aber die Beihilfe beteiligt sich je nach Regelung an verschiedenen medizinischen Leistungen.


1. Arztkosten

  • ambulante Behandlungen
  • Facharztbesuche
  • medizinische Untersuchungen

2. Krankenhauskosten

  • stationäre Behandlungen
  • Operationen
  • medizinisch notwendige Aufenthalte

3. Medikamente

  • verschriebene Arzneimittel
  • bestimmte Therapien

4. Zahnbehandlung

  • Zahnbehandlungen
  • teilweise Zahnersatz (je nach Regelung)
  • Kieferorthopädie (eingeschränkt)

5. Vorsorgeleistungen

  • Vorsorgeuntersuchungen
  • bestimmte Präventionsmaßnahmen

Was übernimmt die Beihilfe NICHT vollständig?

Wichtig ist:

Denn die Beihilfe ist keine Vollversicherung.

Jedoch nicht oder nur teilweise abgedeckt sind häufig:

  • 100 % der Kosten
  • Wahlleistungen im Krankenhaus (je nach Tarif)
  • bestimmte Zahnersatzleistungen
  • Komfortleistungen (Einbettzimmer etc.)

Wie hoch ist der Anteil der Beihilfe?

Denn der genaue Prozentsatz hängt von der persönlichen Situation ab, z. B.:

  • Familienstatus
  • Bundesland
  • Beschäftigungsstatus

Aber typisch sind Kombinationen wie 50 %, 70 % oder 80 %.


Warum ist die PKV trotzdem notwendig?

Aber die Beihilfe allein reicht nicht aus, da sie nur einen Teil der Kosten übernimmt.

Denn die private Krankenversicherung schließt die Lücke zwischen Beihilfe und tatsächlichen Kosten.


Zusammenhang: Beihilfe + PKV

Denn die optimale Absicherung entsteht durch die Kombination:

  • Beihilfe übernimmt einen Teil
  • PKV übernimmt den Rest

Mehr dazu: PKV + Beihilfe kombinieren


Häufige Fragen

Übernimmt die Beihilfe alle Arztkosten?

Nein, nur einen prozentualen Anteil der Kosten.


Übernimmt die Beihilfe Zahnarztkosten?

Ja, aber nur teilweise und abhängig von der Behandlung.


Reicht die Beihilfe ohne PKV aus?

In der Regel nicht, da sie nur eine Teilkostenübernahme ist.


Fazit

Aber die Beihilfe übernimmt viele wichtige medizinische Leistungen, jedoch immer nur anteilig.

Entscheidend ist daher die Kombination mit einer passenden privaten Krankenversicherung, um eine vollständige Absicherung zu erreichen.


👉 Jetzt Absicherung prüfen lassen

Lass prüfen, wie Deine Beihilfe mit einer passenden PKV optimal ergänzt werden kann.

  • Individuell
  • Kostenlos
  • Unverbindlich

Jetzt Beratung anfragen

FAQ Beihilfeverordnung

1. Beihilfeverordnung Bund

2. Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

3. Beihilfeverordnung Bayern

4. Beihilfeverordnung Berlin

5. Beihilfeverordnung Brandenburg

6. Beihilfeverordnung Bremen

7. Beihilfeverordnung Hamburg

8. Beihilfeverordnung Hessen

9. Beihilfeverordnung Mecklenburg-Vorpommern

10. Beihilfeverordnung Niedersachsen

11. Beihilfeverordnung NRW

12. Beihilfeverordnung Rheinland-Pfalz

13. Beihilfeverordnung Saarland

14. Beihilfeverordnung Sachsen

15. Beihilfeverordnung Sachsen-Anhalt

16. Beihilfeverordnung Schleswig-Holstein

17. Beihilfeverordnung Thüringen