Münchener Verein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen

Münchener Verein Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen. Arbeitnehmer haben bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Das stimmt, aber was passiert dann?

Danach erhalten sie in der Regel ein Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings kann dies fast 20 Prozent weniger als das Nettoeinkommen bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten betragen. So entstehen bei längerer Krankheit unweigerlich Einkommenslücken.

Die Gesundheitserklärung beim Tarif 380

„Die zu versichernde Person

  • bezieht als Arbeitnehmer regelmäßig Einkommen aus einem festen Arbeitsverhältnis,
  • ist lohn- oder einkommensteuerpflichtig,
  • hat Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und
  • hat bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall Anspruch auf Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für sechs Wochen.

Ich bestätige, dass der Tagessatz für die beantragte Krankentagegeldversicherung zusammen mit anderen beantragten oder bestehenden Versicherungen auf Krankengeld, Krankentagegeld das Nettoeinkommen aus beruflicher Tätigkeit sowie die zu zahlenden Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung nicht übersteigt.“

Angaben zum Gesundheitszustand

„Mir ist bewusst, dass für mir bekannte Erkrankungen oder Unfallfolgen, wegen derer ich in den letzten 12 Monaten vor Beginn des Versicherungsschutzes ärztlich oder therapeutisch beraten oder behandelt wurde oder in den letzten 3 Jahren vor Beginn des Versicherungsschutzes mehr als 21 Tage insgesamt arbeitsunfähig war, kein Leistungsanspruch aus Tarif 380 besteht. Diese Einschränkung gilt nur, wenn der Versicherungsfall innerhalb der nächsten 24 Monate seit Beginn des Versicherungsschutzes eintritt und mit diesen Erkrankungen oder Unfallfolgen in ursächlichem Zusammenhang steht.
Die detaillierte und vollständige Leistungsbeschreibung der genannten Tarife entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Diese allein sind vertragsmaßgeblich. Sie finden diese in den Vertragsgrundlagen.“

Annahmerichtlinien

  • Maximales Eintrittsalter 60 Jahre
  • Maximales Höhe des Krankentagegeldes ab dem 43. Tag 20 Euro
  • Der Versicherer verzichtet nicht auf das außerordentliche Kündigungsrecht
  • Die Mindestvertragsdauer beträgt 1 Jahr
  • Bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente endet der Vertrag

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