Dienstunfähigkeitsklausel Universa
Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person als Beamter oder Richter vor Erreichen der gesetzlichen vorgesehenen Altersgrenze infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalls zur Erfüllung Ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig ist (dienstunfähig) und ausschließlich aufgrund ihres Gesundheitszustandes wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt oder entlassen wurde bzw. bei Beamten auf Widerruf das Beamtenverhältnis widerrufen wurde. in diesem Fall erbringen wir die Leistung ab dem Zeitpunkt, zu welchem die Entlassung oder Versetzung wirksam wird.
Quelle: Universa