Bis zu einer BU-Jahresrente von 30.000 Euro ist keine ärztliche Untersuchung notwendig – die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag genügt.
Über 30.000 BU-Jahresrente sind ärztliche Unterlagen mit einzureichen.
Bis zu einer BU-Jahresrente von 30.000 Euro ist keine ärztliche Untersuchung notwendig – die Beantwortung der Gesundheitsfragen im Antrag genügt.
Über 30.000 BU-Jahresrente sind ärztliche Unterlagen mit einzureichen.