Arbeitnehmer
Als angemessene Gesamtversorgung gelten 80 % des Nettoeinkommens bis 50.000 Euro zuzüglich 50 % des Nettoeinkommens, das 50.000 Euro übersteigt
Selbstständige
Als angemessene Gesamtversorgung gelten 80 % des Nettoeinkommens bis 50.000 Euro zuzüglich 50 % des Nettoeinkommens, das 50.000 Euro übersteigt